Das Strafverfahren gegen die Ecstasy-Künstler der !Mediengruppe Bitnik ist eingestellt – aber die Drogen sind weg

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Zudem zeigte sich die Staatsanwaltschaft plötzlich wunderbar kunstverständig und sagte, das «übergeordnete Interesse an einer öffentlichen Debatte und die Fragen, die der ‹Random Darknet Shopper› aufwirft, den Besitz des Ecstasy gerechtfertigt». Die deutsche Kuratorin Inke Arns schrieb auf Facebook: «Der Schweizer Staatsanwalt scheint ein guter Kunstkritiker zu sein.» Und Marina Galperina, die Chefredaktorin des New Yorker Online-Magazins Hopes&Fears twitterte: «Schweizer Staatsanwalt: Es ist ok, online MDMA zu kaufen! (so lange man ein Bot in einem Kunstprojekt ist.)»

via http://www.watson.ch/Schweiz/Gesellschaft%20&%20Politik/551303475-Das-Strafverfahren-gegen-die-Ecstasy-K%C3%BCnstler-der-%21Mediengruppe-Bitnik-ist-eingestellt-%E2%80%93-aber-die-Drogen-sind-weg